Die VAE haben den Bundeserlass Nr. (6) von 2025 erlassen, um die Regulierungsbefugnis der Zentralbank (CBUAE) zu stärken, die Stabilität des Finanzsektors zu verbessern und sich an globale Standards anzupassen. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören eine erweiterte Aufsicht über Finanzinstitute, obligatorische einkommensabhängige Kreditfazilitäten, Verbraucherschutzmaßnahmen über Sanadak, gerichtliche Ausschüsse für Streitigkeiten und höhere Geldstrafen bei Verstößen. Das Gesetz verleiht der CBUAE auch die Befugnis zum frühzeitigen Eingreifen, um notleidende Unternehmen zu verwalten und Sanierungspläne durchzusetzen.